Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Tagung & Event Stand 11.08.2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen

3G Kompetenzzentrum GmbH Werner-von-Siemens-Str. 12-14  D-36041 Fulda

§ 1

Allgemeines

  1. Für alle Rechtsgeschäfte mit 3G Kompetenzzentrum GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen.  Wir  widersprechen  hiermit ausdrücklich möglichen Gegenbestätigungen des Bestellers/Veranstalters unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von offenen Seminaren, lnhouse-Schulungen, Lehrgängen, Tagungen, Eventveranstaltungen und Vermietung von Räumen der 3G Kompetenzzentrum GmbH in ihren Geschäftsräumen oder in externen Veranstaltungsräumen.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 3G Kompetenzzentrum GmbH gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zu demselben Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Besteller/Veranstalter wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 BDSG davon unterrichtet, dass seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für den Vertragszweck maschinell verarbeitet werden. Soweit notwendig, erfolgt eine Weitergabe der Daten an die in die Geschäftsabwicklung eingebunden Firmen. Dieses gilt auch für Zwecke der Kreditprüfung. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an fremde Dritte nicht statt.

§ 2

Angebot

  1. Die Annoncen, Anzeigen und bildlichen Darstellungen von 3G Kompetenzzentrum GmbH sind stets unverbindlich, stellen nur eine Aufforderung von 3G an die möglichen Besteller/Veranstalter zur Abgabe von Angeboten dar und verpflichten 3G nicht zur Annahme eines Auftrags. Sofern 3G Kompetenzzentrum GmbH einen Auftrag schriftlich bestätigt, besteht dann eine Verpflichtung zur Leistung. Der Besteller/Veranstalter ist an seinen Auftrag vier Wochen gebunden.
  2. Anmeldungen sind möglichst frühzeitig schriftlich an 3G Kompetenzzentrum GmbH zu Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von 3G Kompetenzzentrum GmbH schriftlich bestätigt wird.
  3. Ein zwischen 3G Kompetenzzentrum GmbH und einem Besteller/Veranstalter, der als Verbraucher  am  Rechtsverkehr  teilnimmt,  geschlossener  Vertrag,  der  unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde, kann von dem Besteller/Veranstalter innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber 3G Kompetenzzentrum GmbH zu erklären.

§ 3

Auftragsbestätigungen

Sofern eine Auftragsbestätigung von 3G Kompetenzzentrum GmbH als Annahme des Angebots übersandt wurde, hat der Auftraggeber diese sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Der lnhalt der Auftragsbestätigung wird für beide Seiten verbindlich, wenn der Besteller/Veranstalter nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung, eine etwaige Abweichung von seinem Auftrag bzw. seiner Bestellung geltend macht.

§ 4

Bestätigungsschreiben

Nimmt der Besteller/Veranstalter zumindest ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teil und hat ein Vertragsschluss aus Sicht von 3G Kompetenzzentrum GmbH bereits mündlich stattgefunden, so kommt das Rechtsgeschäft, bei Schweigen des Empfängers, mit dem lnhalt des kaufmännischen Bestätigungsschreibens zustande.

§ 5

Preise/ Zahlungsbedingungen

  1. Der Mietpreis richtet sich grundsätzlich nach der festgelegten Mietdauer einschließlich Auf-  und  Abbauzeiten.  Sollte  die  tatsächliche  Nutzungsdauer  die  Mietdauer überschreiten, so wird die Nutzungsdauer Grundlage der Berechnung. Der Mietpreis beinhaltet auch die Bestuhlung im Rahmen der gegebenen lnventarmöglichkeiten sowie die Endreinigung im üblichen Ausmaß. Die Parkplatznutzung bedarf einer individuellen Vereinbarung.
  2. Zusätzlich zum Mietpreis sind vom Besteller/Veranstalter die anfallenden Nebenkosten zu tragen, insbesondere Müll- und Papierentsorgung nach größerem Anfall und eine über das übliche Maß der Endreinigung hinausgehende Sonderreinigung. Stromkosten sind vom Besteller/Veranstalter nur zu entrichten, wenn sie über das übliche Maß hinaus gehen und eine besondere Vereinbarung, z. B. Abrechnung nach Verbrauch, dazu geschlossen wurde.
  3. Dienstleistungen oder Lieferungen, für die nicht feste Preise vereinbart worden sind, erfolgen zu dem am Tag der Bestellung gültigen Listenpreis oder Stundensatz. Die Preise gelten jeweils nur für die Dienstleistung oder bestellte Menge und nur für die Ausführung des Einzelvertrages.
  4. Für Besteller/Veranstalter, die als Gewerbetreibende und Kaufleute zu behandeln sind, erfolgen unsere Preisangaben immer in Netto ohne Umsatzsteuer, für solche, die Verbraucher sind, werden zusätzlich die Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
  5. Der Gesamtbetrag der Miete wird nach der Veranstaltung einschließlich der im tatsächlichen  Umfang  angefallenen  Nebenkosten  in  Rechnung  gestellt.  Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer bis spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne weiteren Abzug zu entrichten. Vorauszahlungen sind nur zu leisten, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
  6. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Besteller/Veranstalter, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
  7. Eine  Aufrechnung  oder  Zurückbehaltung  von  Zahlungen  wegen  von  3G Kompetenzzentrum  GmbH  bestrittenen  oder  nicht  rechtsfähig  festgestellten Gegenansprüche ist nicht möglich.
  8. 3G Kompetenzzentrum GmbH ist bei Verzug berechtigt, Mahngebühren pauschal in Höhe von € 15,00 je Mahnung zu berechnen.
  9. Werden die Zahlungsfristen überschritten, so werden von 3G Kompetenzzentrum GmbH Verzugszinsen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 3G Kompetenzzentrum GmbH kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
  10. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich 3G Kompetenzzentrum GmbH vor.
  11. Wechsel  werden  von  3G  Kompetenzzentrum  GmbH  nur  aufgrund  besonderer Vereinbarung herein genommen. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgen nur  erfüllungshalber und  nicht an Erfüllungs Statt,  d.h.  erst nach erfolgreicher Befriedigung erlischt die ursprüngliche Forderung.
  12. 3G Kompetenzzentrum GmbH kann die ihr obliegende Leistung verweigern und zurückhalten, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers/Veranstalters gefährdet wird, und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Besteller/Veranstalter trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

§ 6

Rücktritt vom Vertrag

  1. Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform (per Fax, E-Mail oder Brief).
  2. Tritt der Besteller/Veranstalter vom Vertrag zurück, gelten folgende Bedingungen für das Vetragsobjekt:
    • Bis 28 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
    • 27 – 15 Tage vor Anreise berechnen wir lhnen 50 % der gebuchten Leistungen.
    • 14 – 8 Tage vor Anreise berechnen wir lhnen 70 % der gebuchten Leistungen.
    • Ab dem 7. Tag vor dem Anreisetag berechnen wir lhnen 100 % der gebuchten Leistungen.
    • Bis 10 % der Zimmer/ Teilnehmer können bis 48 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden.
    • Bei vorzeitiger Abreise berechnen wir 70 % pro ausgefallenen Nacht/ Zimmer.
  3. Bei  eingegangenen  Stornierungen  vor  Leistungserbringung  erstattet  der Besteller/Veranstalter zusätzlich die Kosten, die durch nicht mehr rückabwickelbare Leistungserbringung Dritter entstehen, soweit sie auftragsgemäß hinzubestellt wurden, z. B. Kosten für Catering, Technik, Dekoration etc.

§ 7

Zustand des Mietobjektes / Hausordnung

  1. Das Mietobjekt wird in dem Zustand gemietet, in dem es sich zum Zeitpunkt der lnbesitznahme befindet.
  2. Bei  der  Übergabe  des  Mietobjektes  bereits  bestehende  Schäden  sind  vom Besteller/Veranstalter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  3. Zeigt  ein  Besteller/Veranstalter  Mängel  bei  Übernahme  des  Mietobjektes  nicht unverzüglich  der  3G  Kompetenzzentrum  GmbH  an,  wird  das  Mietobjekt  als vertragsgemäß anerkannt.
  4. Der Besteller/Veranstalter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit seinen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.

§ 8

Nutzung der Veranstaltungsräume

  1. Die überlassenen Räume dürfen nur zu den im Mietvertrag unter § 1 festgeschriebenen Veranstaltungen genutzt werden.
  2. Eine  andere  oder  zusätzliche  Nutzung  (z.B.  Verkaufsstände  bei  Konzerten, Ausstellungen und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen) bedarf der Genehmigung durch 3G Kompetenzzentrum GmbH.
  3. Die in Abhängigkeit vom jeweiligen Bestuhlungsplan zugelassenen Personenzahlen dürfen nur mit Zustimmung der 3G Kompetenzzentrum GmbH (max. 10%) überschritten werden. Der Besteller/Veranstalter ist für die Einhaltung verantwortlich.
  4. Untervermietung  und Übertragung  des  Nutzungsrechtes  an  Dritte  oder  andere Veranstalter sind grundsätzlich nicht gestattet.
  5. ln allen Räumlichkeiten sind aus feuerpolizeilichen Gründen Rauchen und offenes Licht grundsätzlich verboten.
  6. Dem Besteller/Veranstalter können durch 3G Kompetenzzentrum GmbH gleichwertige und gfs. größere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

§ 9

Veranstaltungsablauf

Zur Gewährleistung einer geordneten Veranstaltungsdurchführung seitens der 3G Kompetenzzentrum GmbH verpflichtet sich der Besteller/Veranstalter, bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, einen detaillierten Ablaufplan (Raum/Zeit/Technik etc.) vorzulegen, in dem auch die Auf- und Abbauzeiten verbindlich aufgenommen werden.

§ 10

Zutritt des Vermieters

Die zuständigen Beauftragten der 3G Kompetenzzentrum GmbH haben jederzeit Zutritt zu allen Teilen des Mietobjektes.

§ 11

Veränderungen am Objekt, Störungen, Höhere Gewalt

  1. 3G Kompetenzzentrum GmbH leistet für Veränderungen am Mietobjekt sowie für Störungen in der Benutzung keine Gewähr.
  2. Der Besteller/Veranstalter trägt alle Gefahren, die mit der Benutzung der Räume und mit dem Publikumsverkehr von, zu und in dem Mietobjekt zusammenhängen.
  3. Falls der Besteller/Veranstalter infolge höherer Gewalt das Verfügungsrecht über das Mietobjekt nicht mehr ausüben kann, stehen ihm keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem Vermieter zu.
  4. An  den  Wänden  und  Decken  dürfen  durch  den  Besteller/Veranstalter  keine Befestigungen angebracht werden.

§ 12

Haftung / Schäden

  1. Der Besteller/Veranstalter haftet auch für alle Schäden, die der 3G Kompetenzzentrum GmbH oder Dritten durch ihn, seine Vertreter, Bevollmächtigten, seine Angestellten, Besucher usw. entstehen.
  2. Alle Schäden sind der 3G Kompetenzzentrum GmbH unverzüglich und schriftlich zu melden.
  3. Der Besteller/Veranstalter verzichtet ausdrücklich darauf, sich von seiner Haftpflicht durch Berufung auf § 823 Abs. 2 Satz 2 BGB zu befreien.
  4. Der Besteller/Veranstalter kommt insbesondere für alle Ansprüche auf, die von Dritten für erlittene Personen- oder Sachschäden gegen 3G Kompetenzzentrum GmbH erhoben werden. Der Besteller/Veranstalter wird etwaige Urteile aus Schadenersatzprozessen gegen 3G Kompetenzzentrum GmbH gegen sich gelten lassen bzw. die Prozessführung anstelle der 3G Kompetenzzentrum GmbH übernehmen.
  5. Schäden, die am Mietobjekt (Gebäude, Einrichtung und Außenanlagen) entstehen, lässt 3G Kompetenzzentrum GmbH beheben und stellt dem Besteller/Veranstalter die dafür angefallenen Kosten in Rechnung.
  6. Die Überwachung des Mietobjektes sowie der dort befindlichen Sachen (Kleidung, Taschen,  Geld  u.  a.)  und  Einrichtungen  obliegen  während  der  Vertragsdauer ausschließlich dem Besteller/Veranstalter. 3G Kompetenzzentrum GmbH übernimmt für etwa eintretende Verluste und Schäden keinerlei Haftung oder Entschädigungspflicht.

§ 13

Behördliche Genehmigungen, Aufführungsrechte

  1. Die Veranstaltung darf weder den Gesetzen und den guten Sitten zuwiderlaufen noch dem Ansehen der 3G Kompetenzzentrum GmbH abträglich sein.
  2. Etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Gestattungen usw. hinsichtlich der konkreten Benutzung des Mietobjektes werden durch diesen Vertrag nicht berührt. Der Besteller/Veranstalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass für die von ihm in dem Mietobjekt vorgesehene Veranstaltung die behördlichen Genehmigungen oder andere erforderliche Genehmigungen rechtzeitig beantragt und erteilt werden.
  3. Die für die Nutzung des Mietobjektes maßgebenden Umstände (z. B. Fassungsvermögen des Mietobjektes, Konzessionen etc.) sind zu beachten.
  4. Erforderliche Aufführungsrechte der Verlage und Genehmigungen des „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)“ sind durch den Besteller/Veranstalter zu erwirken und abzugelten.

§ 14

Beachtung des Feiertagsgesetzes

Bei Konzerten, Theateraufführungen und ähnlichen Veranstaltungen sind die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes durch den Besteller/Veranstalter zu beachten.

§ 15

Ordnungs- und Sicherheitspersonal

  1. Der Besteller/Veranstalter verpflichtet sich, für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit vor, während und nach der Veranstaltung sowie für das erforderliche Personal (auch Parkeinweisungsdienst nach Absprache mit 3G Kompetenzzentrum GmbH) selbst zu sorgen.
  2. Der Besteller/Veranstalter ist für das Freihalten der Feuerwehrbewegungsflächen um und am Mietobjekt verantwortlich.
  3. Die Bestellung eines Sanitätsdienstes sowie einer Brand- und Elektrowache ist Angelegenheit des Bestellers/Veranstalters.
  4. Der Besteller/Veranstalter verpflichtet sich, auch für das von ihm eingesetzte Personal, den im Rahmen der Versammlungsstättenverordnung sowie den ortsrechtlichen und brandschutztechnischen Vorschriften getroffenen Anordnungen der 3G Kompetenz- zentrum GmbH, der Feuerwehr oder sonstiger Behörden jederzeit nachzukommen.

§ 16

Benutzung der Technischen Einrichtungen

  1. Eine Bedienung der technischen Einrichtungen des Mietobjektes bleibt in jedem Fall den Beauftragten der 3G Kompetenzzentrum GmbH vorbehalten.
  2. Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen und Betriebsstörungen oder sonstige die Veranstaltung beeinträchtigende Ereignisse haftet 3G Kompetenzzentrum GmbH nicht.
  3. Das Teamboard ist keine Pinnwand! Für Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch des Teamboards haftet der Besteller/Veranstalter. Bei Schäden an der Projektionsfläche oder sonstigen  Beschädigungen  des Teamboards werden  dem Besteller/Veranstalter die Kosten für die Reparatur  oder – sofern Reparatur technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ist – Neuanschaffung in Rechnung gestellt.

§ 17

Speisen und Getränke

Speisen und Getränke dürfen nur mit Genehmigung der 3G Kompetenzzentrum GmbH mitgebracht werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 18

Rückgabe der Räume

  1. Nach Beendigung der Veranstaltung, spätestens mit Ablauf der Mietdauer hat der Besteller/Veranstalter das Mietobjekt in demselben Zustand, in welchem es ihm übergeben wurde, wieder zurückzugeben.
  2. Die Rückgabe ist von der 3G Kompetenzzentrum GmbH zu bestätigen.
  3. Mitgebrachte  Gegenstände  (Banner,  Poster,  Dekorationsmaterial)  sind  vom Besteller/Veranstalter innerhalb der Mietdauer restlos zu entfernen. Nach Ablauf der Mietzeit können sie kostenpflichtig entfernt und evtl. auch bei Dritten auf Kosten des Bestellers/Veranstalters eingelagert werden. Macht 3G Kompetenzzentrum GmbH von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird jegliche Haftung für dadurch entstandene Schäden oder Verluste ausgeschlossen.

§ 19

Fristlose Kündigung

3G Kompetenzzentrum GmbH ist jederzeit zur fristlosen Auflösung des Vertragsverhält- nisses  berechtigt,  wenn  der  Besteller/Veranstalter  trotz  Mahnung  den  Vertragsbe- stimmungen zuwiderhandelt. Bei fristloser Kündigung hat der Besteller/Veranstalter keinen Anspruch auf Entschädigung, Nachlass der Nutzungsentgeltes oder Schadenersatz.

§ 20

Haftungsbeschränkung

Ansprüche des Bestellers/Veranstalters auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden   bei   Vertragsschluss,   Verletzung   vertraglicher   Nebenpflichten, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung (soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind) und aus sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, 3G Kompetenzzentrum GmbH haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder wegen grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 21

Änderung / Gültigkeit des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Soweit die Verhältnisse durch die Vertragsbedingungen nicht geregelt sind, greifen die Bestimmungen des BGB.

§ 22

Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der 3G Kompetenzzentrum GmbH vereinbart.

§ 23

Schlussbestimmungen

  1. Auf  alle  Verträge  zwischen  der  3G  Kompetenzzentrum  GmbH  und  dem Besteller/Veranstalter  findet  das  Recht  der  Bundesrepublik  Deutschland  unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Sofern es sich beim Besteller/Veranstalter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand Sitz der 3G Kompetenzzentrum GmbH.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

3G Kompetenzzentrum GmbH • Werner-von-Siemens-Straße 12-14 • D-36041 Fulda Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 10.09.2018